EU trifft auf Österreich in Sachen Glücksspiel Lizenzen

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Auch in Deutschland hat das EU-Recht dazu geführt, dass das Sportwetten Monopol aufgehoben wurde. Etwas zumindest im Kern ähnliches passiert derzeit auch in Österreich. Konkret geht es um die Bestimmungen des Landes in Sachen Automaten-Glücksspiele. Diese sind durch eine Konzessionsregelung stark in Österreich beschränkt. Das könnte allerdings gegen EU-Recht verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof jetzt auf Anfrage des oberösterreichisches Landesverwaltungsgerichts geantwortet hat. Die bestehende Regelung ist nur dann mit EU-Recht vereinbar, wenn tatsächlich Spielerschutz und Kriminalitätsbekämpfung im Vordergrund stehen würden. Als reine Einnahmequelle für den Staat ist es nicht gültig.

Es ist nun an den österreichischen Behörden, nachzuweisen, dass tatsächlich präventive Maßnahmen der Grund für diese Regelung sind. Aktuell muss sich damit das Landesverwaltungsgericht herumschlagen und entweder aufzeigen, dass gegen EU-Recht verstoßen wird oder aber einen Nachweis über die Wirksamkeit der Lizenzen erhalten. Diese Fragen kommen nicht aus dem nichts, sondern beruhen konkret auf vier Fällen, bei denen Automaten beschlagnahmt worden sind, die ohne gültige Glücksspiel Lizenz betrieben wurden. Es bleibt jedoch noch abzuwarten, ob es tatsächlich zu eine Änderung der Regelung kommen wird. Die EU-Richter haben betont, dass eine generelle Überprüfung der Vereinbarkeit von EU-Recht mit der österreichischen Glücksspielregelung nicht notwendig sei.