Wenn Staaten auf Glücksspielanbieter treffen, dann ist im seltensten Fall sofort eine Einigung vorhanden. Das lässt sich überall auf der Welt sehen, ob in den USA, in Deutschland oder eben auch in Österreich. Teilweise sind Staaten aber auch aufgrund mangelnder Gesetze selbst daran schuld, wenn es sogenannte Graubereiche gibt. In diesen agieren viele Wett- und Casino Anbieter, was allerdings nicht unbedingt illegal ist. Graubereich kann auch bedeuten, dass schlichtweg gar nicht feststeht, ob es nun legal oder nicht ist. Das hängt auch mit dem wachsenden Angebot im Internet zusammen, da hier Ländergrenzen zunächst keinen hohen Wert haben. Aus einer solchen Situation beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof einmal mehr mit einem Markt. Dieses Mal ist wieder das österreichische Glücksspielgesetz an der Reihe.
Die ganze Geschichte kam wieder aufgrund eines Einzelfalls ins Rollen. Ein Spieler verlor im Bet-at-home Casino im Roulette eine Million Euro, die er anschließend wieder einklagen wollte. Die Begründung: Bet-at-home hat keine offizielle Lizenz, um in Österreich Roulette online anzubieten. Die erste Instanz hat die Klage des Spielers noch abgewiesen, die zweite jedoch hat zumindest einen Teil des Betrages gelten lassen. Allerdings setzt Bet-at-home noch eine Stufe höher an und sagt, dass das österreichische Monopol gegen EU-Recht verstößt, wie es beispielsweise auch in Deutschland im Sportwettenbereich der Fall war. Nun muss also der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung zu diesem Thema fällen, die auch eine Grundsatzentscheidung werden kann.