Spieler für Black Jack Glücksspiel verurteilt

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Es ist nicht ungewöhnlich, vor allem in den letzten Jahren, dass es immer mal wieder Gerichtsurteile gibt, die sich mit Glücksspiel oder auch Sportwetten beschäftigen. Doch manche Urteile habe dabei eine ganz besondere Wirkung, so wie ein jetzt gefälltes, bei dem ein Spieler vom Gericht für das Spielen von Black Jack im Internet verurteilt wurde. Das ist natürlich ein Urteil mit Signalwirkung, das möglicherweise noch weite Kreise ziehen wird und durchaus auch für Verunsicherung sorgen kann. Folgendes ist passiert:

Ein Malermeister aus München hat im Internet ein Glücksspiel Angebot wahrgenommen und zwar Black Jack. Dabei hat er in einem relativ kurzen Zeitraum eine recht große Summe auf sein Konto ausbezahlt bekommen. Die genaue Zeit seiner Teilnahme beim Glücksspielanbieter, der seinen Sitz in Gibraltar hat, konnte nicht ermittelt werden. Vor Gericht versuchte sich der Angeklagte damit zu verteidigen, dass er von einem legalen Angebot ausging, da auch Sportgrößen wie Boris Becker für das Angebot geworben haben. Doch diese Argumentation nahm das Gericht nicht an. Die Begründung des Urteils besteht darin, dass es sich bei Black Jack um Glücksspiel handelt, für das es eine offizielle Lizenz braucht. Da nun aber das Internet zuweilen keine Grenzen gibt, kann das Angebot dort wahrgenommen werden, wo keine Erlaubnis besteht. In diesem Fall ist es am Spieler selbst, so auch die AGB des Anbieters, zu wissen, ob er an seinem Wohnort hätte spielen dürfen. Zumal wurde die Werbung bekannter Persönlichkeiten für das Sportwettenprogramm gemacht, nicht aber für das Glücksspiel.

Während Sportwetten in Deutschland nicht mehr unter einem Monopol stehen, sieht es bei Glücksspiel anders aus. In Schleswig-Holstein gibt es eine größere Zahl von Anbietern, die für dieses Bundesland eine Lizenz haben. Doch das darf eben auch nur von Kunden aus Schleswig-Holstein wahrgenommen werden.

Nun hat dieses Urteil natürlich eine deutliche Wirkung. Bis her war es im Zweifel auch teilweise eine Grauzone, was Glücksspiel im Internet betrifft. Vor allem die Anbieter mussten sich dabei meist mit dem geltendem Recht auseinandersetzen, so sinnvoll es ist oder eben nicht ist. In diesem Fall hat es einen Spieler getroffen. Im Zweifel muss man sich also stets beim Anbieter direkt erkundigen, ob eine Lizenz für das Land besteht. Wie hoch die Gefahr einer Verurteilung ist und ob die auch von den Beträgen abhängt, lässt sich nur schwer abschätzen. Jedoch kann das hier auch ein Präzedenzfall werden, der noch weitere Kreise ziehen wird.




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